Egal, ob die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet hat, einen Strafbefehl erlassen hat oder Sie zur Hauptverhandlung geladen wurden – wir verteidigen Sie in jeder Lage des Strafverfahrens kompetent und ergebnisorientiert.
In Jugendstrafsachen ist neben einem möglichst vorteilhaftem Verteidigungsziel immer auch der Präventionsgedanke zu berücksichtigen. Der jugendliche Täter soll möglichst nicht mehr straffällig werden; hier arbeiten wir eng mit Ihnen als Eltern zusammen.
Schwerpunkte:
- Strafverteidigung als Wahlverteidiger
- Strafverteidigung im Jugendstrafrecht
- Vermögensdelikte, wie Betrug, Diebstahl, Unterschlagung
- Strafrechtliche Straßenverkehrsdelikte
- Einfache und gefährliche Körperverletzungen
- Auch Nebenstrafrecht wie BtMG etc.
- Fahrlässigkeitsdelikte
- Vorsatzdelikte grundsätzlich ohne Verbrechenscharakter