Rechte an Immobilien bedürfen aufgrund ihrer Werthaltigkeit und Sicherheit einer gesteigerten Sorgfalt. Unsere langjährige Expertise im Immobilienrecht ist ein Garant dafür, dass wir Ihnen diese Sorgfalt vollumfänglich bieten können und Ihnen kompetent zur Seite stehen.
Schwerpunkte:
- Immobilienkaufverträge (private und gewerbliche Immobilien)
- Erbbaurechtsverträge
- Leibrentenverträge
- Grundstücksüberlassungen (z.B. Schenkung mit und ohne Nießbrauchsvorbehalt, Grundstücksüberlassung mit Vorbehalt eines Wohnungsrechts etc.)
- Grundstücksbelastungsverträge (z.B. Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte, Wohnungsrechte, Grundschulen etc.)