Wir beraten und vertreten Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Dabei ist es unser Ziel, durch frühzeitige, rechtlich fundierte Beratung, Unterstützung und Gestaltung Streitigkeiten bereits im Vorfeld so weit wie möglich zu vermeiden. Bei entstandenen Streitigkeiten ist es unser Ziel, die wirtschaftlichen und tatsächlichen Interessen unserer Mandanten herauszuarbeiten, Lösungswege aufzuzeigen und Ansprüche durchzusetzen.
Schwerpunkte:
- Gestaltung von Arbeits- sowie Dienstverträgen
- Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
- Kündigungsstreitigkeiten
- Variable Vergütung
- Abmahnungen
- Versetzungen
- Betriebsübergänge
- Arbeitsrecht in der Insolvenz
- Umstrukturierung und Sanierungskonzepte
- Mitbestimmungsrechte
- Einigungsstellenverfahren
- Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen